Allgemeine Geschäftsbedingungen und Beitragsordnung
§ 1 Anbieter und Geltungsbereich
Anbieter dieser Leistungen ist das Einzelunternehmen WalkOnCourt Sports&Fun, Inhaber Jürgen B. Bogner, Kastnerstraße 74, 93099 Mötzing, Deutschland (nachfolgend „Tennisschule“).
Telefon: +49 173 80 45 920E-Mail: walkoncourt@gmail.com
Als Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG weisen wir keine Umsatzsteuer aus und berechnen sie nicht.
Diese Bedingungen gelten für alle Verträge zwischen der Tennisschule und ihren Kundinnen und Kunden (nachfolgend „Kunde“): für die Buchung einzelner Trainingstermine, für Kurse und Camps, für die Mitgliedschaft in der Tennisschule und für Bestellungen im Online-Shop.
Maßgeblich ist die Fassung, die beim Vertragsschluss auf dieser Seite steht. Eigene Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn die Tennisschule ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt.
§ 2 Leistungen der Tennisschule
Die Tennisschule bietet an:
- Einzel- und Gruppentraining sowie einzelne Trainingstermine
- Kurse und Trainingsreihen mit festem Zeitrahmen
- Camps und Ferienangebote
- die Mitgliedschaft in der Tennisschule zu vergünstigten Konditionen
- den Verkauf von Ausrüstung und Zubehör über den Online-Shop
Was genau enthalten ist, wo und wann es stattfindet, steht in der Beschreibung des jeweiligen Angebots. Die Tennisschule trainiert mit der Sorgfalt eines qualifizierten Anbieters. Einen bestimmten Trainings- oder Spielerfolg schuldet sie nicht.
Das Training findet auf Anlagen statt, die die Tennisschule nutzt. Ein Anspruch auf einen bestimmten Platz, eine bestimmte Anlage oder eine bestimmte Trainerin oder einen bestimmten Trainer besteht nicht, soweit das Angebot nichts anderes ausweist.
§ 3 Nutzerkonto
Einzelne Termine lassen sich auch ohne Nutzerkonto buchen. Für die Mitgliedschaft und für die Übersicht über Buchungen und Rechnungen wird ein Nutzerkonto benötigt. Die Registrierung ist kostenlos.
Der Kunde hält seine Angaben aktuell und schützt seine Zugangsdaten vor dem Zugriff Dritter. Besteht der Verdacht, dass jemand unbefugt auf das Konto zugreift, meldet der Kunde das der Tennisschule.
Ein Anspruch auf die Anlage eines Nutzerkontos besteht nicht. Die Tennisschule kann ein Konto sperren, wenn es missbräuchlich verwendet wird.
§ 4 Vertragsschluss
Die Darstellung der Angebote auf der Website ist noch kein bindendes Angebot, sondern eine Einladung zur Buchung oder Bestellung.
4.1 Trainingstermine, Kurse und Camps
Mit dem Absenden der Buchung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot ab. Der Vertrag kommt zustande, sobald die Tennisschule die Buchung bestätigt. Das geschieht bei freien Plätzen unmittelbar im System und wird zusätzlich per E-Mail oder im Nutzerkonto angezeigt.
Wählt der Kunde eine Online-Zahlung, ist die Buchung zunächst nur reserviert. Sie wird bestätigt, sobald die Zahlung eingegangen ist. Näheres regelt § 7. Bei Zahlung vor Ort und bei kostenlosen Terminen ist die Buchung sofort bestätigt.
4.2 Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft wird über das Nutzerkonto beantragt. Mit dem Absenden des Antrags und der Zustimmung zu diesen Bedingungen gibt der Kunde ein verbindliches Angebot ab. Der Vertrag kommt mit der Freischaltung der Mitgliedschaft im Nutzerkonto zustande.
Für den Antrag werden Geburtsdatum, Anschrift und Telefonnummer benötigt. Die Tennisschule hält fest, welchem Stand dieser Bedingungen der Kunde zugestimmt hat. Die Mitgliedschaft ist persönlich und nicht übertragbar. Pro Kunde läuft höchstens eine Mitgliedschaft.
4.3 Bestellungen im Online-Shop
Für Bestellungen stehen zwei Wege zur Verfügung:
- Online bezahlen: Der Kunde legt die Ware in den Warenkorb und schließt den Bezahlvorgang ab. Der Vertrag kommt mit dem Eingang der Zahlung zustande.
- Anfrage senden: Der Kunde sendet die Bestellung ohne Zahlung. Die Tennisschule meldet sich zur Abwicklung. Der Vertrag kommt erst mit dieser Bestätigung zustande.
Die Ware wird ab dem Absenden der Bestellung für den Kunden zurückgelegt. Wählt der Kunde „Online bezahlen“ und ist die Zahlung 30 Minuten nach dem Absenden der Bestellung noch nicht eingegangen, gibt das System die Ware beim nächsten Abgleich wieder frei und storniert die Bestellung. Die Frist läuft ab dem Absenden der Bestellung, nicht ab dem Start des Bezahlvorgangs. Es entstehen dem Kunden dadurch keine Kosten; er kann jederzeit erneut bestellen, solange die Ware verfügbar ist. Für Trainingstermine gilt stattdessen die kürzere Reservierungsfrist nach § 7.
Versand und Abholung. Die im Shop angezeigten Preise sind Endpreise. Der Bestellvorgang schlägt keine Versandkosten auf. Wie die bestellte Ware zum Kunden kommt, stimmt die Tennisschule nach Eingang der Bestellung mit ihm ab; in der Regel wird sie beim nächsten Training oder nach Absprache auf der Anlage übergeben. Ist ein Versand gewünscht, teilt die Tennisschule die anfallenden Kosten vorher mit; sie entstehen erst, wenn der Kunde ihnen zustimmt.
Gewährleistung. Ist eine gelieferte Ware mangelhaft, gilt das gesetzliche Mängelhaftungsrecht der §§ 434 ff. BGB. Der Kunde kann also Nacherfüllung verlangen und unter den gesetzlichen Voraussetzungen mindern, zurücktreten oder Schadensersatz fordern. Diese Rechte werden weder ausgeschlossen noch verkürzt; die Frist beträgt zwei Jahre ab Erhalt der Ware. Eine zusätzliche Garantie besteht nur, wenn sie beim jeweiligen Artikel ausdrücklich angegeben ist. § 18 gilt nur für Schadensersatzansprüche und lässt die Nacherfüllung unberührt.
§ 5 Preise für Mitglieder und Nichtmitglieder
Alle Preise sind Endpreise und enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer, soweit diese anfällt.
Für Trainingstermine gibt es zwei Preise: den Mitgliedspreis und den Preis für Nichtmitglieder. Der Mitgliedspreis gilt für Kunden mit laufender Mitgliedschaft. Alle anderen zahlen den Preis für Nichtmitglieder. Beide Preise werden beim jeweiligen Termin angezeigt, bevor die Buchung abgeschlossen wird.
Maßgeblich ist, ob die Mitgliedschaft im Zeitpunkt der Buchung läuft. Eine gekündigte Mitgliedschaft läuft bis zum Ende der laufenden Abrechnungsperiode weiter; bis dahin gilt weiter der Mitgliedspreis.
Je nach Angebot gilt der Preis pro Person oder pauschal für den gesamten Termin. Welche Variante gilt, steht beim jeweiligen Termin. Der Mitgliedsbeitrag ist im Preis für einzelne Termine nicht enthalten.
§ 6 Zahlungsarten und Fälligkeit
Für die Buchung einzelner Termine stehen zur Wahl:
- Online bezahlen: Die Zahlung läuft über den Zahlungsdienstleister Stripe. Der Kunde wird dafür auf die Bezahlseite von Stripe geleitet. Welche Zahlungsmittel dort zur Auswahl stehen, etwa Karte oder Lastschrift, zeigt Stripe beim Bezahlen an. Der Betrag ist sofort fällig. Die Tennisschule zieht selbst keine Beträge vom Konto des Kunden ein und holt dafür auch kein Lastschriftmandat ein.
- Zahlung vor Ort: Der Kunde zahlt beim Termin. Die Buchung ist sofort bestätigt, der Platz wird ohne Vorkasse gehalten.
Der Mitgliedsbeitrag wird gesondert über eine Rechnung je Abrechnungsperiode abgerechnet. Ein eigener Online-Bezahlvorgang ist dafür nicht nötig. Die Rechnung ist im Nutzerkonto einsehbar und zu Beginn der jeweiligen Periode fällig.
Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, kann die Tennisschule nach erfolgloser Mahnung weitere Leistungen zurückstellen, bis der offene Betrag ausgeglichen ist. Die gesetzlichen Regelungen zum Verzug bleiben unberührt.
§ 7 Reservierungsfrist bei Online-Zahlung
Wählt der Kunde die Online-Zahlung, hält das System den Platz zunächst als Reservierung frei. Die Buchung gilt so lange als „reserviert, Zahlung offen“ und ist noch nicht bestätigt.
Die Reservierung gilt 15 Minuten ab dem Absenden der Buchung. Startet der Kunde innerhalb dieser Zeit den Bezahlvorgang, verlängert sich die Frist auf 30 Minuten ab dem Start des Bezahlvorgangs.
Geht die Zahlung bis zum Ablauf der Frist nicht ein, entfällt die Reservierung. Die Buchung wird storniert und der Platz wieder für andere freigegeben. Dem Kunden entstehen dadurch keine Kosten. Ein Anspruch auf den Platz besteht nach Ablauf der Frist nicht mehr; der Kunde kann jederzeit erneut buchen, sofern der Termin noch frei ist.
Sobald die Zahlung eingegangen ist, wird die Buchung bestätigt. Der Kunde erhält eine Bestätigung per E-Mail mit einem Zahlungsbeleg.
§ 8 Stornierung und Umbuchung durch den Kunden
Der Kunde kann eine Buchung über sein Nutzerkonto stornieren. Ohne Nutzerkonto genügt eine Nachricht an die in § 1 genannten Kontaktdaten. Mit der Stornierung wird der Platz sofort wieder freigegeben; wer auf der Warteliste steht, wird benachrichtigt.
Eine Umbuchung auf einen anderen freien Termin ist möglich, solange dort noch Plätze frei sind. Der Kunde kann sie im Nutzerkonto vornehmen oder bei der Tennisschule anfragen.
Fristen und Kosten. Eine Stornierung ist bis zum Beginn des jeweiligen Termins möglich und für den Kunden kostenfrei. Eine Stornogebühr wird nicht erhoben. Nach Beginn des Termins gilt § 17.
Bereits gezahlte Beträge werden nach Maßgabe dieser Regelung erstattet. Die Erstattung erfolgt über den Zahlungsweg, den der Kunde für die Zahlung genutzt hat.
Erscheint der Kunde ohne Absage nicht zum Termin, bleibt der vereinbarte Preis grundsätzlich geschuldet. Die Tennisschule muss sich davon aber abziehen lassen, was sie durch das Fernbleiben an Aufwand erspart oder anderweitig einnimmt, etwa weil der Platz noch anders vergeben werden konnte. Dem Kunden bleibt es unbenommen nachzuweisen, dass der Tennisschule kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist; in diesem Fall schuldet er nur den nachgewiesenen Betrag oder gar nichts.
Das Widerrufsrecht für Verbraucher nach § 15 bleibt von dieser Regelung unberührt.
§ 9 Absage und Änderung durch die Tennisschule
Die Tennisschule kann einen Termin, einen Kurs oder ein Camp absagen oder verschieben, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Das ist insbesondere der Fall bei Krankheit der Trainerin oder des Trainers, bei höherer Gewalt, bei einer Witterung, die das Training auf Außenplätzen nicht zulässt, oder wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird.
Die Tennisschule informiert den Kunden so früh wie möglich über die ihr bekannten Kontaktdaten. Sie bietet einen Ersatztermin an oder erstattet den bereits gezahlten Betrag für die ausgefallene Leistung. Der Kunde entscheidet, was ihm lieber ist.
Fällt bei einem Kurs oder Camp eine einzelne Einheit aus, wird diese nachgeholt oder anteilig erstattet. Weitergehende Ansprüche wegen einer Absage bestehen nur im Rahmen von § 18.
§ 10 Mitgliedschaft: Beitrag und Abrechnungsperioden
Der Mitgliedsbeitrag richtet sich nach dem gewählten Tarif. Je nach Tarif wird monatlich oder jährlich abgerechnet. Der Abrechnungszeitraum heißt nachfolgend „Periode“. Die erste Periode beginnt mit der Freischaltung der Mitgliedschaft.
Der Beitrag ist für die laufende Periode fest. Der Preis, der zu Beginn einer Periode gilt, gilt für diese Periode unverändert weiter, auch wenn die Tennisschule den Tarif zwischenzeitlich ändert. Der Kunde weiß damit ab Periodenbeginn, was er für diese Periode zahlt.
Zu Beginn jeder Periode wird automatisch eine Rechnung über den für diese Periode festgelegten Beitrag erstellt. Der Kunde findet seine Perioden und Rechnungen in seinem Nutzerkonto.
Die Mitgliedschaft berechtigt zur Buchung von Terminen zum Mitgliedspreis. Sie enthält keine bestimmte Zahl an Trainingseinheiten, soweit der Tarif nichts anderes ausweist.
§ 11 Beitragsänderung und Tarifwechsel
11.1 Beitragsänderung
Die Tennisschule kann den Beitrag anpassen, um gestiegene Kosten auszugleichen, etwa für Platzmiete, Personal oder Ausrüstung. Sinken diese Kosten, senkt sie den Beitrag entsprechend.
Eine Änderung wird dem Kunden vorher angekündigt, in Textform an die hinterlegte E-Mail- Adresse und als Hinweis im Nutzerkonto. Die Ankündigung nennt den bisherigen und den neuen Beitrag, den Zeitpunkt, ab dem er gilt, und den Grund der Anpassung.
Die laufende Periode bleibt unberührt. Der bisherige Beitrag läuft bis zum Ende der laufenden Periode weiter. Der neue Beitrag gilt erst ab der nächsten Periode.
Ist der Kunde mit einer Beitragserhöhung nicht einverstanden, kann er die Mitgliedschaft innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Ankündigung kündigen. Die Kündigung wirkt dann auf den Tag, an dem der neue Beitrag erstmals gelten würde; der erhöhte Beitrag wird für den Kunden nicht mehr fällig. Erreicht ihn die Ankündigung später als sechs Wochen vor diesem Tag, kann er noch bis zu sechs Wochen nach Zugang kündigen und bekommt einen bereits abgebuchten erhöhten Beitragsanteil zurück. Auf dieses Sonderkündigungsrecht und auf die Frist weist die Ankündigung gesondert hin.
11.2 Tarifwechsel
Der Kunde kann in einen anderen verfügbaren Tarif wechseln. Der Wechsel gilt ab der nächsten Periode. Die laufende Periode und ihr Beitrag bleiben unverändert.
§ 12 Laufzeit und Kündigung der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft läuft ohne feste Mindestlaufzeit, bis sie beendet wird. Sie verlängert sich am Ende jeder Periode automatisch um eine weitere Periode.
12.1 Kündigung durch den Kunden
Im Nutzerkonto gibt es dafür die Schaltfläche „Kündigung anfragen“. Trotz dieser Beschriftung gilt: Wer sie betätigt, hat damit gekündigt. Die Kündigung ist nicht davon abhängig, dass die Tennisschule der Anfrage zustimmt. Ebenso wirksam ist eine formlose Erklärung in Textform, etwa eine E-Mail an die in § 1 genannte Adresse. Auf eine bestimmte Form oder einen bestimmten Wortlaut kommt es nicht an; „ich möchte kündigen“ genügt.
Die Tennisschule trägt die Kündigung anschließend im System ein. Dieser Schritt ist ein interner Vorgang. Für die Wirksamkeit der Kündigung kommt es allein auf die Erklärung des Kunden an, nicht auf ihre Bearbeitung. Bleibt die Bearbeitung aus, ändert das nichts daran, dass die Mitgliedschaft endet. Die Tennisschule bestätigt dem Kunden den Eingang der Kündigung und den Tag, an dem die Mitgliedschaft endet, in Textform an die hinterlegte E-Mail-Adresse.
Die Kündigung wirkt zum Ende der laufenden Periode. Bis dahin bleibt der Kunde Mitglied, behält den Mitgliedspreis und kann weiter zu diesen Konditionen buchen. Der Beitrag für die bereits abgerechnete laufende Periode wird nicht anteilig erstattet. Über den genauen Zeitpunkt der Beendigung wird der Kunde informiert.
12.2 Kündigung durch die Tennisschule
Die Tennisschule kann die Mitgliedschaft mit einer Frist von einem Monat zum Ende einer Periode kündigen.
12.3 Kündigung aus wichtigem Grund
Das Recht beider Seiten, aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen, bleibt bestehen. Ein wichtiger Grund liegt für die Tennisschule insbesondere vor, wenn der Kunde trotz Mahnung mit der Zahlung fälliger Beiträge in Verzug ist oder wiederholt gegen § 17 verstößt.
12.4 Nach dem Ende
Mit dem Ende der Mitgliedschaft entfällt der Anspruch auf den Mitgliedspreis. Bereits gebuchte Termine, die nach dem Ende der Mitgliedschaft liegen, bleiben zu dem Preis bestehen, der bei der Buchung galt. Der Kunde kann jederzeit erneut Mitglied werden.
§ 13 Warteliste
Ist ein Termin ausgebucht, kann sich der Kunde auf die Warteliste setzen lassen. Dafür genügt eine E-Mail-Adresse oder eine Telefonnummer. Pro Termin ist ein Eintrag je E-Mail-Adresse möglich.
Der Eintrag auf der Warteliste ist keine Buchung. Er kostet nichts und verpflichtet zu nichts. Ein Anspruch auf einen Platz entsteht dadurch nicht.
Wird ein Platz frei, benachrichtigt die Tennisschule die Person, die auf der Warteliste am längsten wartet, per E-Mail. Der Platz ist damit noch nicht reserviert: Er muss über die normale Buchung belegt werden und kann in der Zwischenzeit anderweitig vergeben werden.
Wer nur eine Telefonnummer hinterlegt, wird nicht automatisch benachrichtigt. Der Kunde kann jederzeit verlangen, von der Warteliste gestrichen zu werden.
§ 14 Minderjährige
Minderjährige können nur mit Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter buchen oder Mitglied werden. Buchung, Mitgliedschaft und Bestellung erfolgen in diesem Fall durch die gesetzlichen Vertreter; sie werden Vertragspartner und schulden das Entgelt.
Mit der Anmeldung eines Kindes bestätigen die gesetzlichen Vertreter, dass sie zustimmen und dass dem Kind die Teilnahme gesundheitlich möglich ist. Sie hinterlegen eine Telefonnummer, unter der sie während des Trainings erreichbar sind.
Bei Camps und Kursen für Kinder gilt: Die Aufsichtspflicht der Tennisschule beginnt mit der Übergabe des Kindes zum angekündigten Beginn und endet mit dem angekündigten Ende. Auf dem Weg zur Anlage und zurück liegt die Aufsicht bei den gesetzlichen Vertretern.
Die Tennisschule kann ein Kind vom weiteren Training ausschließen, wenn es andere gefährdet oder den Ablauf trotz Ansprache erheblich stört. Die gesetzlichen Vertreter werden umgehend informiert.
§ 15 Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbraucher ist jede natürliche Person, die den Vertrag zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
15.1 Wichtige Ausnahme für Training, Kurse und Camps
Für die Buchung von Trainingsterminen, Kursen und Camps besteht kein Widerrufsrecht. Das folgt aus § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB. Danach besteht kein Widerrufsrecht bei Verträgen über Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht.
Genau das ist bei diesen Angeboten der Fall: Sie sind an einen festen Termin oder Zeitraum gebunden. Die Tennisschule hält den Platz frei und kann ihn bei einem kurzfristigen Rücktritt in der Regel nicht mehr anderweitig vergeben.
Unabhängig davon kann der Kunde eine Buchung nach § 8 stornieren. Diese Möglichkeit räumt die Tennisschule freiwillig ein; sie ist kein gesetzliches Widerrufsrecht.
15.2 Wofür das Widerrufsrecht gilt
Ein Widerrufsrecht besteht für Verbraucher
- bei Bestellungen im Online-Shop und
- bei der Mitgliedschaft, weil diese nicht an einen festen Termin gebunden ist.
15.3 Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Bei einem Kaufvertrag über Waren beträgt sie vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben beziehungsweise hat. Haben Sie mehrere Waren im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt, die getrennt geliefert werden, beginnt die Frist an dem Tag, an dem Sie die letzte Ware in Besitz genommen haben.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (WalkOnCourt Sports&Fun, Jürgen B. Bogner, Kastnerstraße 74, 93099 Mötzing, E-Mail walkoncourt@gmail.com, Telefon +49 173 80 45 920) mittels einer eindeutigen Erklärung (zum Beispiel ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das Muster-Widerrufsformular in § 16 verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
15.4 Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist.
Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Bei Warenlieferungen können wir die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
Bei der Mitgliedschaft gilt: Haben Sie verlangt, dass die Leistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Leistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Leistungen entspricht.
Ende der Widerrufsbelehrung.
15.5 Was das für die Mitgliedschaft praktisch bedeutet
Die Mitgliedschaft wird sofort freigeschaltet und die erste Rechnung sofort erstellt. Trotzdem gilt: Widerruft der Kunde innerhalb von vierzehn Tagen, wird die Rechnung storniert und ein bereits gezahlter Beitrag vollständig erstattet. Einen anteiligen Wertersatz schuldet der Kunde nur, wenn er ausdrücklich verlangt hat, dass die Leistung schon vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt. Fehlt dieses ausdrückliche Verlangen, zahlt er nichts.
§ 16 Muster-Widerrufsformular
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, können Sie dieses Formular ausfüllen und an uns zurücksenden. Vorgeschrieben ist das nicht.
An WalkOnCourt Sports&Fun, Jürgen B. Bogner, Kastnerstraße 74, 93099 Mötzing, E-Mail walkoncourt@gmail.com:
- Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*) / die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
- Bestellt am (*) / erhalten am (*)
- Name des/der Verbraucher(s)
- Anschrift des/der Verbraucher(s)
- Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
- Datum
(*) Unzutreffendes streichen.
§ 17 Verhalten auf der Anlage und Gesundheit
Der Kunde folgt den Anweisungen des Trainingspersonals sowie der Haus- und Platzordnung der jeweiligen Anlage. Er erscheint pünktlich und in geeigneter Sportkleidung. Auf Sandplätzen sind passende Tennisschuhe erforderlich.
Sport bringt ein allgemeines Verletzungsrisiko mit sich. Die Teilnahme erfolgt insoweit auf eigene Verantwortung. Der Kunde versichert, dass sein Gesundheitszustand die Teilnahme zulässt, und holt im Zweifel vorher ärztlichen Rat ein.
Gesundheitliche Einschränkungen, die für das Training wichtig sind, teilt der Kunde vorher mit, etwa Vorerkrankungen, Allergien oder aktuelle Verletzungen. Bei Kindern übernehmen das die gesetzlichen Vertreter.
Wer unter dem Einfluss von Alkohol oder berauschenden Mitteln steht, kann vom Training ausgeschlossen werden. Bei erheblichen oder wiederholten Verstößen kann die Tennisschule den Kunden von der laufenden Einheit ausschließen. Der Anspruch auf das Entgelt bleibt in diesem Fall bestehen, abzüglich dessen, was die Tennisschule dadurch an Aufwand erspart. Auch hier kann der Kunde einen geringeren Schaden nachweisen.
§ 18 Haftung
Die Tennisschule haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Ebenso unbeschränkt haftet sie, soweit sie eine Garantie übernommen hat oder eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz besteht.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Tennisschule nur für die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Wesentlich ist eine Pflicht, deren Erfüllung den Vertrag überhaupt erst ordnungsgemäß durchführbar macht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Diese Einschränkungen gelten auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Trainerinnen und Trainer sowie sonstigen Erfüllungsgehilfen der Tennisschule.
Mitgebrachte Gegenstände, insbesondere Wertsachen, Schläger und Kleidung, nimmt die Tennisschule nicht in Verwahrung; ein Verwahrungsvertrag kommt darüber nicht zustande. Der Kunde passt selbst auf seine Sachen auf. Für einen Verlust oder eine Beschädigung haftet die Tennisschule daher nur nach den Absätzen 1 und 2, also insbesondere bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit und bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Fundsachen werden an der jeweiligen Anlage verwahrt.
Für den Zustand fremder Anlagen und deren Einrichtungen haftet der jeweilige Betreiber. Die Tennisschule haftet insoweit nur für eigenes Verschulden.
§ 19 Foto- und Videoaufnahmen bei Camps
Bei Camps, Turnieren und ähnlichen Veranstaltungen entstehen gelegentlich Fotos und Videos, die die Tennisschule für ihre Öffentlichkeitsarbeit nutzen möchte, etwa auf der Website oder in sozialen Netzwerken.
Solche Aufnahmen werden nur mit vorheriger Einwilligung veröffentlicht. Die Einwilligung wird bei der Anmeldung gesondert abgefragt. Bei Minderjährigen erteilen sie die gesetzlichen Vertreter.
Die Einwilligung ist freiwillig. Wer sie nicht erteilt, kann trotzdem ohne Nachteil teilnehmen; die Tennisschule achtet dann darauf, die betreffende Person nicht erkennbar abzubilden.
Die Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden, formlos an die in § 1 genannten Kontaktdaten. Die Tennisschule entfernt die Aufnahme daraufhin aus ihren eigenen Kanälen. Auf bereits erfolgte Weiterverbreitung durch Dritte hat sie keinen Einfluss.
Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten stehen in der Datenschutzerklärung.
§ 20 Schlussbestimmungen
20.1 Anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch der Schutz nicht entzogen wird, den zwingende Vorschriften des Staates gewähren, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
20.2 Gerichtsstand
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis der Sitz der Tennisschule. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
20.3 Streitbeilegung
Die Tennisschule ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Bei Unstimmigkeiten empfiehlt sich der direkte Weg: eine kurze Nachricht an walkoncourt@gmail.com klärt die meisten Fälle schneller als ein Verfahren.
20.4 Änderungen dieser Bedingungen
Die Tennisschule kann diese Bedingungen ändern, wenn dies wegen einer geänderten Rechtslage oder Rechtsprechung oder wegen einer Änderung ihres Angebots nötig ist. Mitglieder werden über eine geplante Änderung mindestens sechs Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform informiert. Die Mitteilung nennt die alte und die neue Fassung und das Datum.
Schweigen gilt nicht als Zustimmung. Eine Änderung wird gegenüber einem Mitglied nur wirksam, wenn es ihr zustimmt. Stimmt ein Mitglied nicht zu, gilt für dieses Mitglied die bisherige Fassung weiter. Findet sich in diesem Fall keine Einigung, kann jede Seite die Mitgliedschaft nach § 12 zum Ende der laufenden Periode beenden. Darauf weist die Mitteilung gesondert hin.
Beitrag und Leistungsumfang sind von dieser Regelung ausgenommen: Beitragsänderungen richten sich ausschließlich nach § 11. Für bereits abgeschlossene Buchungen bleibt stets die bei der Buchung geltende Fassung maßgeblich.
20.5 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
20.6 Kontakt
WalkOnCourt Sports&FunJürgen B. Bogner
Kastnerstraße 74, 93099 Mötzing
E-Mail: walkoncourt@gmail.com
Telefon: +49 173 80 45 920
